125 cm³ mit der Klasse B (Code 111)

Ärztliche Untersuchung

Es ist keine ärztliche Untersuchung notwendig.

Theoriekurs

Es ist kein Theoriekurs erforderlich.

Theorieprüfung

Es ist keine Theorieprüfung abzulegen.

Fahrstunden

Die gesetzliche Mindestausbildung beträgt sechs Fahrlektionen.

Aufgrund der ausgesprochen geringen Nachfrage haben wir kein 125-cm³-Schulfahrzeug. Wenn Ihre Versicherungsgesellschaft das Ausbildungsrisiko deckt (und bereit ist, das schriftlich zu bestätigen), können Sie die Ausbildung auf Ihrem Fahrzeug absolvieren.

Fahrprüfung

Es ist keine Fahrprüfung abzulegen. Es reicht, das Fahren sechs Stunden lang zu üben.

Führerschein abholen

Sie bekommen eine Bestätigung, mit der Sie auf der Behörde den Antrag auf Führerschein-Umtausch stellen können.

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Weitere Infos

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Letzte Bearbeitung: 08.08.2010 10:59.
 

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