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Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B
("BV", L17", "Ausbildungsfahrten")
Durch die Möglichkeit, die Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem
17. Geburtstag erlangen zu können, wurde ein Anreiz geschaffen, sich für die
intensivere und längere Ausbildung zu entscheiden. Eine Gefährdung der
Verkehrssicherheit dadurch, dass Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
bereits ohne Begleitung Kraftfahrzeuge lenken dürfen, ist aufgrund der im Zuge
dieser Ausbildung erlangten Fahrroutine nicht gegeben. Außerdem besteht ein
Anreiz für Jugendliche, auf das Lenken von Mopeds zu verzichten.
Die meisten Begleiter (üblicherweise die Eltern) sehen es als zusätzlichen
Vorteil, dass sie sich als Begleiter auch selbst wieder mit den
Verkehrsvorschriften beschäftigen müssen.

Voraussetzungen beim Führerscheinwerber
- Mindestalter 16 Jahre
- Gesundheitliche Eignung (ärztliche Untersuchung vor der Erteilung der
Ausbildungsfahrten-Bewilligung)
- Erste-Hilfe-Kurs (bis zur Theorieprüfung)
Voraussetzungen der Begleitperson
- Zwei Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum Bewerber sind möglich
- Sieben Jahre Führerscheinbesitz
- In den letzten drei Jahren Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsübertretungen
- Zwei Bewilligungen innerhalb eines Jahres sind möglich, weitere
Bewilligungen werden nur in berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt
- Mindestens 26 Theorielektionen in der Fahrschule
- Nach den 3000 km zusätzlich sechs Einheiten Theorie. Es ist aber auch
möglich (und unserer Meinung nach sinnvoll), den kompletten Theoriekurs zu
Beginn der Ausbildung zu absolvieren
- 12 Fahrlektionen
- Theoretische Unterweisung im Beisein des/der Begleiter(s)
("Einweisung", "Begleiterschulung")
- Drei Praxisblöcke zu mindestens je 1000 km (Fahrtenprotokoll
führen!). Dafür ist ein Zeitrahmen von jeweils
mindestens zwei Wochen vorgesehen
- Begleitende Schulung im Beisein des/der Begleiter(s) nach 1000 und
2000 km
- Abschlussausbildung und Prüfungsvorbereitung im Fahrschulauto nach
3000 km
Fahrzeug für die Ausbildungsfahrten
- Das Fahrzeug muss keine besonderen Anforderungen hinsichtlich
Handbremse, Zündschlüssel, Schaltung erfüllen. Es können zwei
Fahrzeuge verwendet werden
Tafeln „L17“ und „Ausbildungsfahrt“
- Müssen während Ausbildungsfahrten vorne und hinten am Fahrzeug
angebracht sein
- Ob diese Tafeln bei anderen Fahrten entfernt werden müssen,
steht im Bewilligungsbescheid der Behörde
Beschränkungen
- 0,1-Promille-Grenze für Schüler und Begleitperson
- Für die Personenbeförderung bei Ausbildungsfahrten gelten
keine besonderen Bestimmungen, Sie dürfen daher so viele Personen
mitnehmen, wie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angibt
- Das Ziehen von Anhängern ist zulässig
- Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden
Versicherung
- Fast alle Kraftfahrzeughaftpflicht-/Kasko-Versicherungen
haben die Risikoausschlussklauseln für Ausbildungsfahrten
gestrichen und gewähren somit auch für jene Schäden Deckung, die
der Ausbildungswerber verursacht.
Wir empfehlen daher, die Versicherungsanstalt vor
Ausbildungsbeginn zu informieren, dass Ausbildungsfahrten
durchgeführt werden sollen. Die Fahrschule benötigt keinerlei
Formulare oder Bestätigungen seitens der Versicherung.
- Nach Abschluss der theoretischen und praktischen
Ausbildung, frühestens mit 17 Jahren
- Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn sich der
Kandidat mit einem
amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann
Prüfungstermin
Theorieprüfungen finden in der Regel am Mittwoch um 14:00 Uhr statt, bei
größeren Prüfungsgruppen gibt es einen zweiten Durchgang um 14:30 Uhr. Bitte
vereinbaren Sie Ihren gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre
Terminbekanntgabe bis 10 Tage vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam
mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.
Prüfungssimulation (Vorprüfung)
Für die Vorprüfung, eine Simulation der theoretischen Fahrprüfung, ist
keine Terminvereinbarung nötig. Sie können zu den Büroöffnungszeiten an
unseren Übungs- und Prüfungscomputern beliebig oft und lang trainieren.
Sie können beliebig viele Vorprüfungen machen.
Wir erwarten eine positive Prüfungssimulation spätestens am Montag vor dem
gewünschten Prüfungstermin.
Prüfungsgarantie
Wenn
Sie bei der Vorprüfung in der Fahrschule mehr als 90 % der Fragen richtig
beantworten, dürfte bei der echten Prüfung nichts mehr schief gehen.
Sollte
Ihnen dennoch ein Missgeschick passieren, entstehen Ihnen in der Fahrschule keine Kosten für den neuen Prüfungsantritt.
- Nach der erfolgreichen Theorieprüfung
- Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn sich der
Kandidat mit einem
amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann
- Die Fahrprüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen
Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Fahrlehrer im
Schulfahrzeug der Fahrschule oder mit der Begleitperson im
privaten Übungsfahrzeug gemacht werden
- Das Prüfungsfahrzeug muss in der Sitzreihe des Prüfers
mindestens eine Türe aufweisen
- Wird die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug
abgenommen, muss der Führerschein von der Behörde auf
Automatikfahrzeuge eingeschränkt werden
Prüfungstermin
Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie nach der erfolgreichen Theorieprüfung Ihren
gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis
eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam mit der
Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.
Bitte halten Sie sich grundsätzlich den ganzen Tag frei!
Die exakte Uhrzeit Ihrer Prüfung können wir Ihnen 5 Tage vor dem Termin
bekannt geben.
Prüfungsablauf
Die Fahrprüfung besteht aus
Tipps für die praktische
Prüfung finden Sie im Teil "Prüfung" unserer Homepage.
Das Ausbildungspaket für die
Klasse B mit "L17" kostet ab EUR 1390,-.
- Zwei Jahre, aber mindestens bis zum 20. Geburtstag
Fahrten ins Ausland
- Während der Ausbildung sind nur Fahrten im
Bundesgebiet zulässig
- Die erteilte Lenkberechtigung gilt vor dem 18. Geburtstag nur
in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und
Dänemark
- Ab 18 Jahren ist der L17-Führerschein automatisch
ein ganz normaler, vollwertiger Führerschein, der ohne
Umschreiben oder Umtausch auf eine neue Karte auch
international voll anerkannt wird