Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
Fax +43 2236 43666-6
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Die Einführung der Mehrphasen-Fahrausbildung hat die Unfallzahlen der Fahranfänger dramatisch gesenkt: 2002 waren Führerschein-Neulinge als Pkw- und Motorradlenker an 7793 Unfällen beteiligt, 2006 waren es laut Unfallstatistik mit 6565 Unfällen um 15,7 Prozent weniger.
Jahr für Jahr sind 35% bis 40% der Todesfälle bei jungen Menschen auf den
Verkehr zurückzuführen.
Die für Fahranfänger typischen Unfallumstände sind
international eindeutig identifiziert: Vermehrt Alleinunfälle, Nachtunfälle,
Freizeitunfälle.
Die Ursachen sind ebenfalls bekannt: Jugendliche Persönlichkeitsmerkmale
(Risikobereitschaft, etc.), mangelnde Gefahreneinschätzung mangels Erfahrung;
mangelnde Fähigkeit der Gefahrenbewältigung durch Ausbildungsmängel.
Die Mehrphasenfahrausbildung bildet ein harmonisch aufeinander abgestimmtes Kontinuum (verschiedene Sprossen, jedoch auf ein und derselben Leiter). Sie umfasst bereits vorhandene Module
sowie neue Module
Die Unfallreduktion soll erreicht werden, indem Aus- und Fortbildungsmodule in bestimmten Phasen des Lernens, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen, zur Anwendung kommen. Dadurch soll der Fahranfänger zu einem „guten Autofahrer“ herangebildet werden. Der „gute Autofahrer“ ist als hierarchisches Stufenmodell beschrieben
Das charakteristische eines hierarchischen Modells ist, dass Mängel auf einer
höherliegenden Stufe nicht vollständig durch Fähigkeiten auf tieferliegenden
Stufen kompensiert werden können.
Das heißt, dass noch so gutes fahrerisches Können wenig Relevanz für
verkehrssicheres Verhalten hat, wenn beispielsweise eine aggressive und
leichtfertige Persönlichkeitsstruktur vorliegt oder wenn die momentanen
Fahrmotive zu einem riskanten Fahrstil führen (Angeberei vor Gleichaltrigen,
aus Zeitdruck rasen etc.). Umgekehrt könnte jedoch erwartet werden, dass eine
besonders hohe persönliche Verantwortungsbereitschaft dazu führt, dass man
auch unter Zeitdruck nicht rast oder bei geringer Fahrpraxis keine
gefährlichen oder langen Strecken fährt, sich noch Zeit für sich selbst nimmt
und weitere Fahrstunden absolviert oder im Extremfall vielleicht derzeit noch
gar nicht fährt und somit das Unfallrisiko reduziert.
Die Mehrphasenfahrausbildung trägt erstmals allen vier Ebenen diese Stufenmodells eines guten Autofahrers Rechnung. Jedes Modul soll ganzheitlich auf alle vier Ebenen ausgerichtet sein. Dabei gibt es allerdings verschiedene Gewichtungen: Die Grundausbildung und Prüfung zielt zwar naturgemäß primär auf die Ausbildung auf der tiefsten Stufe ab (Fahrzeugbedienung). Es werden aber auch Fähigkeiten auf der nächsthöheren Stufe behandelt (Gefahrenbremsung, Blicktechnik, vorausdenkend fahren im Sinne von Gefahrenfrüherkennung...). Gleichzeitig sollen die Lerninhalte auch schon in der Grundausbildung auf die speziellen Gefahren des z.B. Zeitdrucks beim Fahren, Wettrennen mit dem Auto... (Motivebene) hinweisen und auch auf die Bedeutung der richtigen persönlichen Einstellung beim Autofahren abzielen.
Alle Bewerber um eine Lenkberechtigung für die Klassen A oder B haben die
Mehrphasenausbildung zu absolvieren, wenn sie ihren Führerscheinantrag nach
dem 1. Jänner 2003 bei der Behörde eingereicht haben. [Die
Übergangsbestimmung wurde mit der 12.
FSG-Novelle gestrichen.]
Ausgenommen sind Besitzer von ausländischen Lenkberechtigungen, die ihren
Hauptwohnsitz nach dem Erwerb der Lenkberechtigung im Ausland nach Österreich
verlegen. Dies gilt auch dann, wenn anschließend eine österreichische
Lenkberechtigung erteilt wird.
Verlegt ein Österreicher nach dem Erwerb der Lenkberechtigung seinen
Hauptwohnsitz ins Ausland, muss er die zweite Ausbildungsphase nur dann
absolvieren, wenn er innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb der
Lenkberechtigung wieder nach Österreich zurückkehrt.
Auch nach einer Entziehung muss die Mehrphasenausbildung nicht absolviert
werden, sie gilt nur bei der ersten Erteilung der Klassen A oder B. Wurde die
Lenkberechtigung jedoch auf mehr als 18 Monate entzogen, so ist die zweite
Ausbildungsphase nach einer eventuellen Wiedererteilung der Lenkberechtigung
zu durchlaufen, sofern sie nicht bereits im Rahmen der Ersterteilung der
Lenkberechtigung absolviert wurde. Diese Bestimmung hat einen sehr engen
Anwendungsbereich: Sie erfasst nur die (seltenen) Fälle, in denen über einen
Fahranfänger noch vor Absolvierung der Mehrphasenausbildung ein Entzug der
Lenkberechtigung von mehr als 18 Monaten verhängt wird. Da die
Lenkberechtigung in diesem Fall erlischt, ist eine derartige Bestimmung
erforderlich.
Unzulässig ist es, die Bestimmung auf jene Fälle auszudehnen, in denen der
Betreffende bei der Ersterteilung der Lenkberechtigung zur Absolvierung der
Mehrphasenausbildung nicht verpflichtet war. Dies war nie beabsichtigt, da der
Beisatz "sofern sie nicht bereits im Rahmen der Ersterteilung der
Lenkberechtigung absolviert wurde" von einer Verpflichtung zur Absolvierung
der Mehrphasenausbildung im Rahmen der Ersterteilung ausgeht. Außerdem würde
eine derartige Auslegung zu dem völlig widersinnigen Ergebnis führen, dass
etwa ein Lenker, der jahrzehntelang im Besitz einer Lenkberechtigung war und
nun eine Wiedererteilung beantragt, wie ein unerfahrener Fahranfänger
behandelt wird.
Nach der Grundausbildung und der bestandenen Fahrprüfung wird die Lenkberechtigung erteilt. Innerhalb von zwölf Monaten (neun Monate bei der Klasse A) sind alle jeweiligen Module der zweiten Ausbildungsphase zu absolvieren.
Derzeit beschränkt sich die Ausbildung zum Autofahren primär auf die Vermittlung von Wissen. Die besonderen Stärken der neuen Module dieser optimierten Fahrausbildung in mehreren Phasen sind:
Letzte Bearbeitung: 30.08.2009 17:21.
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