Die theoretische Führerschein-Prüfung

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen bereits bei der Anmeldung den Zeitplan bis zur Prüfung. Sollten Sie mehr Zeit zum Lernen oder Üben brauchen, ist das auch kein Problem, denn wir können den Termin auch noch kurzfristig ändern.

Die theoretische Fahrprüfung können Sie gleich nach dem Kurs machen (Ausnahme: Bei "L17" darf die Theorieprüfung frühestens am 17. Geburtstag abgelegt werden). Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn sich der Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann.

Zur Vorbereitung auf die theoretische Fahrprüfung stehen Ihnen natürlich unsere Computerplätze zur Verfügung, an denen Sie während der gesamten Ausbildungsdauer ohne Zeitbeschränkung üben können. Natürlich können Sie auch beliebig viele Prüfungen simulieren ("Vorprüfung").

Ablauf der Computerprüfung

Der Führerscheinbewerber legt die theoretische Fahrprüfung an einem Computer ab. Dieses System ist ein "Einzelplatzsystem", bei dem jeder Kandidat vor einem eigenen PC sitzt. Die Rechner sind auch durch Zwischenwände getrennt, was verhindert, dass die Prüflinge nebenan gestört oder "zur Mithilfe herangezogen" werden. Die Prüfungsaufsicht erfolgt durch einen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft.
Die Fragen, Bilder und Antworten sind in allen Prüfungsstellen gleich: So haben alle Kandidaten, vom Bodensee bis zum Neusiedlersee, die gleichen Chancen.

Die Fragen werden nach einem Zufallsprinzip aus den verschiedenen vorgegebenen Fragentöpfen wie z.B. Verkehrszeichen, Vorrangbeispiele, Überholen etc. ausgewählt.
Der Prüfling hat z.B. für die Klasse B 28 Fragen (23 "allgemeine" Fragen und 5 "klassenspezifische" Fragen) zu beantworten, wobei bei jeder Frage mindestens eine Zusatzfrage gestellt wird. Nur wenn alle richtigen Lösungen ausgewählt wurden und alle falschen nicht angekreuzt sind, ist die Frage richtig beantwortet. "Halbrichtig" ist also "ganz falsch".
Ist die Hauptfrage falsch beantwortet, wird die Zusatzfrage nicht mehr gestellt (alle Antworten werden automatisch falsch angekreuzt, die Zeit beträgt 00:00 s).

Nach Ablauf der Prüfungszeit wertet der Behördenvertreter auf einem eigenen PC die Prüfungsergebnisse (mit erforderlichenfalls sehr detailliertem Prüfungsprotokoll) aus. Die Prüfung wird positiv gewertet, wenn alle Fragen zu mindestens 80% richtig beantwortet wurden, bei den klassenspezifischen Fragen gibt es zusätzlich ein Limit von 60%. Tritt man für mehrere Klassen an und erreicht zwar insgesamt über 80%, aber nicht in allen Klassen 60% der klassenspezifischen Fragen, werden diese einzelnen Klassen als negativ gewertet, und man hat die Prüfung "teilbestanden".
Der Zeitrahmen beträgt für die Prüfung der Klasse B 45 Minuten. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Zeitvorgabe durchaus ausreichend ist – die Bestzeiten liegen sogar sehr deutlich darunter ...

Aktualität der Fragen

Das ab 31. März 2008 eingesetzte System bietet die Möglichkeit, Fragen, die aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr gültig sind, zu sperren und die Prüfungsverwaltung als auch das Prüfungsprogramm automatisch über das Internet upzudaten. Auch geänderte Fragen werden mit der Update-Funktion eingespielt, sodass rechtliche Änderungen schneller als bisher in die Prüfungsfragen eingearbeitet werden können.

Nach fast 10 Jahren Einsatz und mehr als 12 Jahren seit Konzeption ist klar, dass ein umfassendes Softwareupdate notwendig ist. Man hätte aber die bestehende Anwendung ohne großen Aufwand um die neuen Funktionen, wie Online Update oder Online Fragenverwaltung ergänzen können. Ein Prüfungsserver (monatliche Kosten ca. 4.000 EUR bis 5.000 EUR) wäre nicht notwendig gewesen, der Aufwand für die Ausschreibung und Programmierung des neuen Systems hätte den notwendigen Wartungsaufwand des bestehenden Systems auf Jahrzehnte gedeckt.

Alle Änderungen veröffentlichen wir auf unserer Homepage; das von uns angebotene Übungsprogramm ComTest kann ebenfalls via Internet am neuesten Stand gehalten werden.

Wenn es nicht gleich beim ersten Anlauf geklappt hat:

Leider lassen sich negative Prüfungsergebnisse nicht immer vermeiden. Die Reprobationsfrist für "Durchfaller" beträgt immer – nach Maßgabe der freien Prüfungsplätze – mindestens zwei Wochen.
Der "Psychotest" winkt nach fünf theoretischen Misserfolgen, wenn "Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, vor allem bei Intelligenz und Erinnerungsvermögen", bestehen.

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Letzte Bearbeitung: 19.06.2009 17:14.

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