Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
Fax +43 2236 43666-6
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Die praktische Prüfung darf erst abgenommen werden, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist. Zur praktischen Fahrprüfung dürfen Sie frühestens am 18. Geburtstag antreten.
Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn Sie sich als Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können!
Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie nach der erfolgreichen Theorieprüfung Ihren gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.
Bitte halten Sie sich grundsätzlich den ganzen Tag frei! Die exakte Uhrzeit Ihrer Prüfung können wir Ihnen 5 Tage vor dem Termin bekannt geben.
Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger (zulässige Gesamtmasse mindestens 1000 kg). Die momentane
Gesamtmasse muss in jedem Fall mindestens 800 kg betragen - unser Anhänger
wiegt im Beladungszustand für die Fahrprüfung ca. 970 kg (Waage der
Stadtgemeinde Mödling, 24.10.2007).
Der Anhänger hat aus einem geschlossenen Körper zu bestehen, mit dem
sichergestellt ist, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel des
Zugfahrzeuges möglich ist, und darf natürlich nicht vom Berechtigungsumfang
der Klasse B umfasst sein.
A. Überprüfung am Fahrzeug
B. Übungen im Langsamfahrbereich
C. Fahren im Verkehr
D. Besprechung von erlebten Situationen
Die Mindestdauer für den Teil C (Fahren im Verkehr) beträgt 25 Minuten. Unter Berücksichtigung der Prüfungsteile A, B und D beträgt die Gesamtdauer der praktischen Prüfung 40 Minuten.
Das vom Fahrprüfer zu erstellende Gutachten muss nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck hat der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt laufende Aufzeichnungen zu führen. Die Verwendung der Prüfungsprotokolle gemäß der Fahrprüfungsverordnung ist für alle Fahrprüfer verbindlich.
Letzte Bearbeitung:
08.08.2010 23:44.
Die Inhalte dieser Seite dürfen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit den warmUp
Fahrschul-Lehrmitteln präsentieren.
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