Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
Fax +43 2236 43666-6
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Sie wollen unabhängig sein, flexibel sein, mobil sein – Sie
wollen fahren lernen.
Den ersten Schritt haben Sie schon getan:
Besonders engagierte Fahrschulen haben die Möglichkeit, sich als klima:aktiv mobil Fahrschule auszeichnen zu lassen. Ziel ist die nachhaltige Umsetzung der spritsparenden Fahrweise im Wirkungsbereich der Fahrschule. Um sich als klima:aktiv Fahrschule zu qualifizieren, müssen die vom Lebensministerium und der Energieagentur gemeinsam mit dem Fachverband für Fahrschulen erarbeiteten Kriterien erfüllt sein.
Mit dem Polo BlueMotion lernen Sie das Sparen genau an den richtigen
Stellen: Beim Verbrauch und dem CO2-Ausstoß
. Damit schonen Sie nicht nur die
Umwelt, sondern auch Ihre Geldtasche. Dank innovativer
Technologien wie z.B. einem Start-Stopp-System, rollwiderstandsarmen
Leichtlaufreifen, Bremsenergie-Rückgewinnung u.v.m. sind Sie mit dem Polo
BlueMotion von den ersten Fahrstunden an effizient und wirtschaftlich
unterwegs.
Damit Sie sich schon vorab davon überzeugen können, welche Inhalte in unseren Theoriekursen für A, B und B+E vermittelt werden ...
Worauf der Prüfer bei der Fahrprüfung achtet, welche Fahrübungen geprüft werden ... für die Klassen A, B und B+E.
Mit unserem Elektro-Moped vermeiden wir bei der Mopedausbildung CO2-Emissionen: Die Mobilität der Zukunft findet bei uns schon heute statt.
Für die Änderung der Prüfungsfragen gibt es bereits eine übersichtliche Zusammenfassung. Insgesamt wurden mehr als 200 Fragen neu erstellt, etwas über 220 Fragen überarbeitet und knapp 110 Fragen gelöscht. Wer nach dem 17. Mai zur Prüfung antritt, kann die Datenbank ab sofort updaten!
Ab dem Jahre 2013 werden leicht geänderte
Motorrad-Führerscheinklassen eingeführt. Dies hat das Europäische
Parlament am 14. Dezember 2006 beschlossen. Im Amtsblatt wurde die
Richtlinie
am 30. Dezember 2006 kundgemacht.
Die Umsetzung in nationales Recht wird im Laufe des Jahres 2010 in einer
FSG-Novelle erfolgen.
Seit 1. September 2009 müssen alle Mopedkandidaten unabhängig von ihrem Alter Fahrstunden am Übungsplatz und im Straßenverkehr absolvieren. Damit entfällt die Möglichkeit, ab dem 24. Lebensjahr Motorfahrräder ohne Ausbildung und Prüfung zu lenken.
Am 8. April 2009 besuchte Frau Bundesministerin Doris Bures die
Fahrschule Fürböck, um sich persönlich vom Erfolg des Projektes „Module
Close To“ zu überzeugen. Im Rahmen eines Führerscheinkurses mit etwa 25
Teilnehmern erlebte Bures einen
Bericht des jungen
Unfallfahrers Aldin, der unter starker Alkoholbeeinträchtigung einen
schweren Verkehrsunfall mit zahlreichen Verletzten verursachte. Die
Fahrschüler waren vom Auftritt Aldins sichtlich berührt und folgten mit
großer Aufmerksamkeit seinen Schilderungen über den Hergang des Unfalls und
den späteren Umgang damit. Im Anschluss daran stellten sie dem Peer Mentor
zahlreiche Fragen. Umsichtig moderiert wurde die Stunde von Ing. Alexander
Seger, Inhaber der Fahrschule Fürböck, gemeinsam mit einem Begleiter des
Peer Mentoren.
Die Ministerin und die anwesenden Journalisten zeigten sich von der Unterrichtseinheit
beeindruckt, waren von der Wirksamkeit des Projektes überzeugt und betonten
die Bedeutung der Präventionsarbeit betreffend Alkohol im Straßenverkehr bei
Fahranfängern in den Fahrschulen. Das
hitradio ö3
berichtete im ö3-Wecker über Module Close To.
Im Fall der Ausdehnung der Lenkberechtigung für die Klasse B auf die Klassen A oder B+E besteht die Theorierüfung nur aus einem Teil mit klassenspezifischen Fragen, das Grundwissen wird nicht abgefragt.
Schon wieder sorgen Kettenmails für Verwirrung und Unsicherheit bei Autofahrern: Es wird behauptet, dass bisher ausgestellte bzw. ursprünglich unbefristete Lenkberechtigungen ab Jahreswechsel automatisch auf fünf Jahre befristet wären und auch eine amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben wäre.
Richtig ist: Die Lenkberechtigung wird im Regelfall
auch künftig unbefristet erteilt. Lediglich die Gültigkeit des Führerscheins
ist
ab 19. Jänner 2013 auf voraussichtlich 15 Jahre beschränkt.
Zum Vergleich: Auch der Reisepass gilt nur für jeweils 10 Jahre, die
Gültigkeit der Staatsbürgerschaft ist davon aber unabhängig.
Ab dem Jahre 2013 wird der Führerschein in Kreditkartenformat EU-weit die
derzeit über hundert in Umlauf befindlichen Führerscheine in den
Mitgliedstaaten ersetzen. Die alten Führerscheine werden nach und nach,
spätestens aber Ende 2032, aus dem Verkehr gezogen. Dies hat das Europäische
Parlament am 14. Dezember 2006 beschlossen. Im Amtsblatt wurde die
Richtlinie
am 30. Dezember 2006 kundgemacht.
Die Umsetzung in nationales Recht wird im Laufe des Jahres 2010 in einer
FSG-Novelle erfolgen.
Letzter Upload der Homepage:
30.08.2010 19:41.
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