Licht am Tag wird per 5. Jänner 2008 abgeschafft

Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.

"Licht am Tag ist ein sehr widersprüchliches Thema mit sehr unterschiedlichen Expertenmeinungen. Wir haben uns die europäischen Untersuchungen genau angeschaut und noch um eine sehr ausgereifte Methode von Prof. Ernst Pfleger erweitert, der eine Studie zur Aufmerksamkeit von Autofahrern durchgeführt hat. Diese Ergebnisse, mit unser Empfehlung, Autofahrer, die bei besten Sichtbedingungen das Abblendlicht nicht einschalten, nicht zu strafen, werden wir dem Parlament zuleiten, mit der Bitte, zu prüfen und unserer Empfehlung zu folgen."

Verkehrsminister Werner Faymann im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Günther Platter am 11. September 2007

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Letzte Bearbeitung: 19.06.2009 17:14.

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