Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
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Ab 22. März 2007 sollten Verkehrsstrafen über 70 Euro europaweit gegenseitig vollstreckt werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür aber nicht rechtzeitig geschaffen - auch in Österreich nicht.
Ursprünglich hätte das Gesetz bereits mit 1. Juli 2007 in Kraft treten sollen, nun wurde der Inkrafttretenstermin per Abänderungsantrag um acht Monate verschoben und ausdrücklich festhalten, dass Übertretungen, die vor dem 1. März 2008 begangen wurden, nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Basis für das so genannte EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz bildet ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005, in dessen Rahmen die EU-Mitgliedstaaten vereinbart haben, verhängte Verwaltungsstrafen wechselseitig zu vollstrecken. Damit soll etwa sichergestellt werden, dass Verkehrssünder, die im Ausland Verkehrsvorschriften verletzen, nicht ungestraft davon kommen. Als besonderer Anreiz wurde vorgesehen, dass der Erlös aus der Vollstreckung grundsätzlich dem Vollstreckungsstaat zufließt.
In Österreich werden die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate) für die Eintreibung von im Ausland verhängten Verwaltungsstrafen zuständig sein. Eine Vollstreckung ist zu verweigern, wenn
Außerdem muss die Vollstreckungsbehörde den Bestraften gemäß einem Abänderungsantrag vor der Vollstreckung der Strafe zunächst zur Zahlung auffordern und ihm dabei Gelegenheit geben, sich zu den möglichen Gründen für eine Verweigerung der Vollstreckung zu äußern. Strafen von Finanz- und Zollbehörden sind ausdrücklich nicht vom Gesetz umfasst.
Im Gesetz enthalten sind auch Bestimmungen über die Vollstreckung österreichischer Verwaltungsstrafen in anderen EU-Ländern. Da in diesem Zusammenhang immer wieder Schwierigkeiten bei der Lenkerermittlung auftreten, regt der Verfassungsausschuss in einer Entschließung an, das Gesetz ein Jahr nach Inkrafttreten zu evaluieren und entsprechend zu reagieren, wenn es mit bestimmten Ländern gehäuft Probleme gibt. Beschlossen wurde das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz mit den Stimmen der Koalitionsparteien.
Derzeit hat Österreich nur mit Deutschland ein Vollstreckungs-Abkommen. Probleme gibt es aber immer wieder mit Radarstrafen, weil Lenker
bei uns nur von hinten geblitzt werden. In Deutschland ist die zweifelsfreie
Erkennbarkeit des Lenkers auf dem Foto nötig, weil der Zulassungsbesitzer
nicht verpflichtet werden kann, den Lenker zu nennen. Radarfotos werden dort
von vorne aufgenommen.
"Damit deutsche oder andere ausländische Verkehrsrowdies nicht ungeschoren
davon kommen, muss es auch in Österreich möglich werden, Radarfotos von vorne
zu machen", fordert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Technisch ist diese Änderung bereits
realisierbar. "Tun wir das nicht, können deutsche Staatsbürger auch in Zukunft
nicht verfolgt werden, weil sie sich auf ihr Recht auf Auskunftsverweigerung
berufen können."
Generell spricht sich der Club für vermehrte Kontrollen mit Anhaltung an Ort
und Stelle aus. "Das hat einen für die Verkehrssicherheit wichtigen
bewusstseinsbildenden Effekt und die Bußgelder bleiben in diesem Fall in
Österreich", betont die ÖAMTC-Juristin abschließend.
Nun schlägt EU-Verkehrskommissar Barrot vor, dass ein EU-weit vernetztes Informationssystem das Eintreiben von Strafen EU-weit noch weiter erleichtern soll - auch bei Strafen unter 70 Euro, etwa wegen Falschparken.
Letzte Bearbeitung: 28.04.2010 18:01.
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