Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
Fax +43 2236 43666-6
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Künftig dürfen nun auch Nebelscheinwerfer alleine als "Licht bei Tag"'-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind, weil bei diesen ein Blendungseffekt ausgeschlossen werden kann.
Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.
Während des Zeitraumes von
jeweils 15. November bis 15. März darf der Lenker ein Kraftfahrzeug der Klassen M2,
M3, N2, und N3 (LKW über 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse und Omnibusse) sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug nur
verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für
die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit
entsprechender Profiltiefe) angebracht sind und Schneeketten mitgeführt
werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge,
bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der
Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind.
Diese Ausrüstungsverpflichtung wurde mit der 29.
KFG-Novelle auf den Zeitraum von
1. November bis 15. April ausgedehnt.
Letzte Bearbeitung: 28.04.2010 18:01.
Startseite | Impressum | Updates der Homepage |
Sitemap
Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken |
fuerboeck.at als Startseite (IE)